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Sind die Behandlungskosten steuerlich absetzbar?

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten für Augenlaser- oder Linsenoperationen grundsätzlich nicht. Anders die Privatkrankenkassen. Dort wird im Einzelfall entschieden, ob die Behandlungskosten ganz oder teilweise getragen werden.

Doch in der Regel können Sie die Kosten für eine Linsen- oder Augenlaser-OP als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG. steuerlich absetzen: Laut einer Entscheidung der Oberfinanzdirektion Koblenz vom 22.06.2006 (Information S 2284 A) liegt einer Augenlaser-Operation immer eine Fehlsichtigkeit und damit eine Krankheit zugrunde. Die Operation stellt eine wissenschaftlich anerkannte Heilbehandlung zur Fehlsichtigkeit dar, die auch ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attests als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG anerkannt wird.

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