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Praktischer Ablauf


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Vor der Operation

Patienten erhalten Informationen über die Möglichkeit einer Korrektur Ihrer Fehlsichtigkeit normalerweise über verschiedene Kanäle, z. B. von Freunden und Bekannten, die sich selbst operieren ließen, über Informationsberichte im Fernsehen, in Zeitungen oder Zeitschriften bis hin zur Internetrecherche.

Anhand des angeforderten Informationsmaterials oder beim Lesen der entsprechenden Internetseiten ist es für den Patienten normalerweise möglich, grob einzuschätzen, ob er im Bereich der Fehlsichtigkeit liegt, in dem eine Korrektur mittels LASIK möglich ist. Zusätzlich kann man sich bei einem Informationsabend in einem AugenLaserZentrum ausführlich von Experten beraten lassen.

 

Normalerweise ist bei Patienten ab 18 Jahre eine Korrektur der Fehlsichtigkeit möglich. Voraussetzung hierfür sind stabile refraktive Verhältnisse, d. h. dass sich die Fehlsichtigkeit in den letzten 2 - 3 Jahren nicht mehr als eine halbe bis maximal eine Dioptrie geändert hat.
Ferner dürfen keine Augenerkrankungen wie Grauer / Grüner Star oder Durchblutungsstörungen der Netzhaut vorliegen. Nachdem sich der Patient ausführlich informiert hat, ist der nächste Schritt eine individuelle Beratung sowie eine Untersuchung. Bei dieser Untersuchung wird die Fehlsichtigkeit des Patienten gemessen. Für kurzsichtige Patienten ist eine Korrektur von -1,00 bis -10,00 Dpt. mittels LASIK möglich, bei den weitsichtigen Patienten bis etwa +4,00 Dpt., zzgl. einer Hornhautverkrümmung bis etwa 4,00 Dpt.

Neben der Höhe der Fehlsichtigkeit ist auch die Dicke der Hornhaut entscheidend. Ein besonderes Gerät (Orbscan Videokeratoskop) misst auf jedem Punkt der Hornhaut die vorhandene Dicke. Da bei der LASIK-OP Hornhautgewebe abgetragen wird, muss an jedem Punkt der Hornhaut genügend Gewebe vorhanden sein, da sonst die Gefahr besteht, dass die Hornhaut nach der OP instabil wird. Mit Hilfe der Aberrometer-Technologie werden die individuellen Merkmale des Auges (Aberrationen) gemessen. Dabei wird die Brechkraft des Auges an 250 unterschiedlichen Punkten bestimmt. In einigen Fällen ist auch die sog. aberrometergesteuerte LASIK-Behandlung von Vorteil. Diese Möglichkeit wird genauestens mit dem Patienten besprochen.

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Pupillengröße im Dunkeln. Hier wird mit einem Gerät der maximale Durchmesser der Pupille im Dunkeln gemessen.
Normalerweise darf der Durchmesser der Pupille nicht größer sein als der Durchmesser der Laserbehandlung auf der Hornhaut, da sonst die Gefahr besteht, dass Blendungen bei dunkler Beleuchtung auftreten. Grundsätzlich wird jeder Patient individuell beurteilt, ob er für eine Augenlaserbehandlung in Frage kommt. Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, kann ein Termin zur Operation vereinbart werden.

Patienten, die außerhalb der oben genannten Fehlsichtigkeitsbereiche für eine LASIK-OP liegen, haben die Möglichkeit anderer Verfahren zur Korrektur ihrer Fehlsichtigkeit, wie z. B. die Implantation einer Intraokularen Kontaktlinse (ICL) oder der Austausch der körpereigenen Linse durch eine Kunstlinse.

 

Unmittelbar vor die Operation, wird eine umfassende präoperative Voruntersuchung und Aufklärung durch einen Arzt durchgeführt. Um die Fehlsichtigkeit dabei genau ausmessen zu können, ist es erforderlich, dass der Patient ca. 1-2 Wochen keine Kontaktlinsen getragen hat, da sonst die Hornhautoberfläche sehr unregelmäßig ist, was Anlass zu Fehlmessungen geben kann. Von praktischer Bedeutung ist auch die Messung der Fehlsichtigkeit mit erweiterter Pupille (durch Augentropfen). Dadurch ist es möglich, die Akkommodation auszuschließen. Dies ermöglicht eine noch genauere Bestimmung der Fehlsichtigkeit. Nach dieser Untersuchung ist es nicht erlaubt Auto zu fahren.

Normalerweise wird die LASIK-Operation beider Augen bilateral in der gleichen Sitzung durchgeführt.


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Vor der LASIK Operation

 

Voraussetzungen
•  Mindestalter 18 Jahre
•  Fehlsichtigkeit sollte stabil sein
•  Keine Augenerkrankung (Grauer/Grüner Star)
•  Ausreichende Dicke der Hornhaut
•  Keine Schwangerschaft